Biologische Vielfalt
Unter dem Begriff „biologische Vielfalt“ oder „Biodiversität“ versteht man die Vielfalt der Arten, die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt innerhalb der Tier- und Pflanzenarten. Alle drei Bereiche sind eng miteinander verknüpft und beeinflussen sich gegenseitig. Die biologische Vielfalt umfasst somit weit mehr als nur „Artenvielfalt“, mit der sie fälschlicherweise häufig gleichgesetzt wird.
Von den rund 3.000 einheimischen Farn- und Blütenpflanzen sind nach der aktuellen Roten Liste 26,8 % bestandsgefährdet und 1,6 % ausgestorben oder verschollen. Von den einheimischen Tierarten sind 36 % bestandsgefährdet und 3 % ausgestorben oder verschollen. Von den bei uns vorkommenden Lebensräumen sind 72,5 % gefährdet. Deutschland erreicht mit diesen Gefährdungsraten mit die höchsten Werte in Europa.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat ein Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt aufgelegt. Mit dem „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Ziel der Strategie ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Deutschland deutlich verringert, schließlich ganz gestoppt wird und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt.
Endemiten
Endemiten sind Arten, deren Verbreitungsgebiet eng umgrenzt ist oder sich - aus weltweiter Sicht - auf eine bestimmte Region beschränkt. Beispiele für endemische Tierarten Bayerns sind die Bayerische Kurzohrmaus (Microtus bavaricus) und die Bayerische Quellschnecke (Bythinella bavarica). Endemische Pflanzen sind u.a. die Riednelke (Armeria purpurea), der Böhmische Enzian (Gentianella bohemica) und das Bayerische Löffelkraut (Cochlearia bavarica).